Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken
Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen more »
